Erneute Einrichtung eines Beobachtungsgebietes

Die Feststellung der Geflügelpest bei einem im Stadtgebiet Neumünster aufgefundenen Kormorans hat auch Auswirkungen auf Gemeinden im Kreis Plön. Die Veterinärbehörde hat für die Gemeinden Bönebüttel, Bothkamp, Großharrie, Rendswühren (Hollenbeker Holz), Schillsdorf und Tasdorf ein Beobachtungsgebiet angeordnet. Für das Beobachtungsgebiet gelten ein Verbringungs- (Einfuhr und Ausfuhr) und ein Auswilderungsverbot von gehaltenen Vögeln.

Wer einen Hund oder eine Katze hält, muss sicherstellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich der Einsatz und die Ausbildung von Jagd und Diensthunden sowie von Suchhunden nichtbehördlicher Hilfsorganisationen. Im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen darf die Jagd auf Federwild ausgeübt werden.

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Preetz Journal