Fahrzeuge auch künftig in den Kommunen abmelden

Die Landrätin des Kreises Plön, Stephanie Ladwig, begrüßt die angestrebte Änderung des Landes Schleswig-Holstein, die Abmeldung von Kraftfahrzeugen künftig von den Kommunen vor Ort durchführen lassen zu können. Nachdem der Kreis Plön eine „Experimentierklausel“ des Landesverwaltungsgesetzes genutzt hatte, um seinen Kommunen diese Aufgabe zu übertragen, hat sich die Kreisverwaltung in einem Erfahrungsbericht klar für eine dauerhafte Aufgabenübertragung ausgesprochen. Da das Land hierzu zunächst nicht bereit war, hat der Plöner Kreistag im Dezember 2016 eine sich für die Aufgabenübertragung aussprechende Resolution verabschiedet. Landrätin Stephanie Ladwig hat zudem ein ergänzendes Schreiben an das Land geschickt. Nunmehr strebt das zuständige Landesministerium an, die Aufgabenübertragung grundsätzlich möglich zu machen. „Verwaltungen sollten serviceorientiert und dicht an den Bedürfnissen der Bürger sein. Das Abmelden von Fahrzeugen vor Ort hat sich bewährt. Deshalb bin ich sehr froh, dass das Land dies nun auch so sieht“, freute sich Landrätin Ladwig.

Konkret soll in der für diese Aufgabe maßgeblichen Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht (StrVRZustVO) eine Änderung eingefügt werden. Diese sieht vor, dass die Aufgabe der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen von den Gemeinde- und Amtsverwaltungen übernommen werden kann. Hierfür müssen die Gemeinde- und Amtsverwaltungen einen Antrag stellen, was bereits alle kommunalen Verwaltungen des Kreises Plön getan haben. Der Entwurf der Änderung liegt derzeit den kommunalen Landesverbänden zur Stellungnahme vor. Der Kreis Plön hat sich in diesem Verfahren nochmals ausdrücklich für die vorgesehene Änderung ausgesprochen.

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Preetz Journal