100 Jahre Frauenwahlrecht

Am 30. November 1918 wurde in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht für Frauen eingeführt. Das ist nun 100 Jahre her. Seitdem ist viel passiert. Bereits 1931 fand unter den Nationalsozialisten wieder ein Rückschritt im Frauenwahlrecht statt. Die Rechte der Frauen wurden stark eingeschränkt und die Rolle als Hausfrau und Mutter hatte Priorität. Das passive Wahlrecht wurde den Frauen entzogen. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde das aktive und das passive Wahlrecht wieder eingeführt.

1949 wurden Männer und Frauen im Grundgesetz rechtlich gleichgestellt und die Förderung der Gleichberechtigung wurde festgelegt. Das die Gleichbehandlung von Männer und Frauen überhaupt im Grundgesetz gesteht, ist den „Müttern des Grundgesetzes“ zu verdanken.

1958 trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Aber erst seit 1977 darf die Frau ohne Einverständniserklärung ihres Mannes erwerbstätig sein. 1979 beschließen „Die Grünen“ eine Frauenquote von 50 Prozent für innerparteiliche Wahlen und Hamburg richtet die erste hauptamtliche Landes-Gleichstellungsstelle ein. Schon 1976 verabschiedet der Rat der Europäischen Gemeinschaft Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. In der Bundesrepublik verlief die Umsetzung aber schleppend. Um nicht verklagt zu werden, beschloss der Bundestag 1980 das „arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz“.

1994 trat das zweite Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, dieses verwandelte Aufforderungen in Verbote. Seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt, das jegliche Benachteiligung einer bestimmten Gruppe verhindern soll.

1994 wird in Schleswig-Holstein das Landesgleichstellungsgesetz erlassen. 1997 wird Vergewaltigung in der Ehe strafbar. 2001 führt die CDU ein Frauenquorum ein. 2016 entscheidet der Bundestag über die Reform des Sexualstrafrechts und dort gilt nun das Prinzip „Nein heißt Nein“.

Rückblickend auf diese 100 Jahre hat sich die Gleichstellungsbeauftrage der Stadt Preetz, Yvonne Deerberg, etwas ganz Besonderes ausgedacht. So soll es einen Theater Workshop mit anschließender Aufführung geben. Wer mit machen möchte, kann sich schon jetzt bei Yvonne Deerberg unter der Telefonnummer 04342/ 303 276 melden. Neben der Theateraufführung wird es im November Gespräche mit Stadtvertretern und Bürgern geben. Dort kann geklönt, geklatscht und Klartext geredet werden.

Wer sich noch genauer über die Frauenrechte und die Frauenbewegungen informieren möchte, findet spannende Artikel in den Preetzer Blättern. Das zweite Heft 2018 ist gerade erschienen und befasst sich, zeitlich gesehen, mit den Frauenrechte rund um 1933.

Erhältlich sind die Preetzer Blätter zum Preis von vier Euro in den Preetzer Buchhandlungen, bei Tabak-Müller im Fachmarktzentrum, im Kopierladen, Kührener Straße 39, in der Kührener Straße 119 bei Lotto Korditschke sowie in der Tourist-Info.

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Preetz Journal