Am 26. Mai 2013 wurde auch in Preetz zur landesweiten Gemeindewahl eine neue Stadtvertretung gewählt (Ergebnisse der Kommunalwahl in Preetz), da gibt es bereits die erste Veränderung.
Wie der Gemeindewahlleiter und Bürgermeister der Stadt Preetz, Wolfgang Schneider, mitteilte, hat Gerd Dreßler sein Mandat für die Stadtvertretung Preetz abgelehnt. Aufgrund des § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG)1 wird festgestellt, dass der unter Nr. 6 des Listenvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Gemeindewahl am 26.05.2013 in der Stadt Preetz aufgeführte Verwaltungsfachangestellte Volker Schultze nachrückt.
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzulegen.