Der Abwasserzweckverband (AZV) beschloss auf seiner Versammlung im Dezember neue Gebühren. Nachdem die Niederschlagswassergebühr im vergangenen Jahr um 25 Prozent gesenkt werden konnte und die Schmutzwassergebühr zehn Jahre konstant blieb, ist für das kommende Jahr nun eine Anhebung des Schmutzwassergebührensatzes um 8,8 Prozent unvermeidlich. Die Verbandsversammlung beschloss eine Anhebung der Verbrauchsgebühr von 3,07 Euro auf 3,34 Euro je Kubikmeter Frischwasserverbrauch.
Wesentlicher Grund für den erhöhten Gebührenbedarf sind neben allgemeinen Kostensteigerungen die rapide ansteigenden Baupreise. Sie verteuern nicht nur die derzeit durchzuführenden Baumaßnahmen des AZV im Kanal und auf der Verbandskläranlage, sondern haben auch Auswirkungen auf die Zukunft: Da der Verband die Abwasseranlagen auf die sogenannte Wiederbeschaffungszeitwerte abschreibt, wirken sich Baupreissteigerungen bis in die Zukunft aus. Das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein sieht diese Abschreibungsweise ausdrücklich vor, um zukünftigen Generationen die Erneuerung von abgängigen Anlagegütern möglichst ohne die Aufnahme neuer Kredite zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt der AZV konsequent. Er wird nach derzeitiger Planung bereits 2029 schuldenfrei sein. Damit stünden die Gebühren dann vollständig für die originären Aufgaben der Abwasserbeseitigung zur Verfügung und müssten nicht anteilig für Kreditzinsen verwendet werden. Die Niederschlagswassergebühr bleibt in 2019 mit 0,45 Euro/m² versiegelter und an den Kanal angeschlossener Fläche konstant.
AZV bittet um Mithilfe
Zwei Faktoren verteuern unnötig die Abwasserentsorgung in Preetz: Regen- beziehungsweise Grundwasser im Schmutzwasserkanal und Müll, der über die Toilette entsorgt wird. Während zusätzliches Wasser, welches durch falsch angeschlossene Leitungen auf den Grundstücken die Schmutzwasserkanalisation überlastet und auf der Kläranlage für hohe Prozesskosten sorgt, führen insbesondere Textilien wie Feudel und – besonders schlimm – Feuchttücher zu erheblichen Betriebsstörungen in den Pumpwerken. Es gibt Bürger, die gar nicht wissen, dass Feuchttücher aufgrund ihrer Konsistenz keinesfalls über die Toilette entsorgt werden dürfen, da sie sich nicht wie Toilettenpapier auflösen, sondern die Kanalisation blockieren können. Hier bittet der AZV um verantwortungsvolles Handeln, um Kanal- und Pumpwerksverstopfungen zu vermeiden.