In den vergangenen Tagen wurde an der Prinzeninsel bei Plön beobachtet, dass Pflanzenbestände des Aronstabs in großem Umfang eingesammelt wurden. In zwei Fällen konnten ungefähr 100 Kilogramm von der Unteren Naturschutzbehörde sichergestellt werden, die Personalien wurden durch die Polizei aufgenommen.
Aus diesem Anlass möchte die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön darauf aufmerksam machen, dass alle einheimischen Wildpflanzen, die weder nach nationalem noch europäischem Recht besonders geschützt sind, wie zum Beispiel Aronstab und Bärlauch, nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) gesammelt werden dürfen. Das Sammeln für eine gewerbliche Verwendung bedarf unabhängig von den Eigentumsrechten an den Pflanzen einer Genehmigung durch die obere Naturschutzbehörde. Diese Genehmigung ist beim Sammeln mitzuführen. Die besonders geschützten einheimischen Wildpflanzen dürfen überhaupt nicht der Natur entnommen werden.
Der Aronstab ist ein Frühjahrsgeophyt, der seine Blätter und Blüten zeitlich vor der Laubentwicklung der Bäume hervorbringt. Schließt sich das Blätterdach, vergehen in der Dunkelheit am Waldboden seine Blätter. Nur die Früchte werden noch gebildet, die im Herbst rot leuchten. Der in allen Teilen giftige Aronstab kann daher in diesem Jahr nicht mehr austreiben und keine Nährstoffe für den Austrieb und die Blütenbildung im nächsten Jahr in seinen Knollen speichern. Die massive Entnahme der Pflanzen gefährdet daher die an der Prinzeninsel noch gut entwickelten Bestände.
Wer beobachtet, dass Pflanzen in größerem Umfang gesammelt werden, wendet sich während der Bürozeiten bitte an das Umwelttelefon der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 04522/ 743-400 und außerhalb dieser Zeiten an die Polizei.