Im Kreis Plön wurden im Bereich des Schaarsees (Gemeinde Schellhorn), des Selenter Sees (Gemeinde Fargau-Pratjau) und des Großen Plöner Sees (Gemeinde Dersau) weitere verendete Wildvögel aufgefunden, bei denen heute der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen wurde.
Wie angekündigt hat die Kreisverwaltung unverzüglich weitere Sperr- und Beobachtungsbezirke ausgewiesen, in denen ab sofort spezielle Regelungen gelten: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht gehandelt und transportiert werden (Sperrbezirk: 21 Tage ab dem letzten Geflügelpest-Nachweis; Beobachtungsgebiet: 15 Tage ab dem letzten Geflügelpest-Nachweis). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht werden und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).
Die Kreisverwaltung weist insbesondere noch einmal darauf hin, dass Hunde und Katzen in den Bezirken nicht frei herumlaufen laufen dürfen. Es besteht die Gefahr, dass diese das Virus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln weiter verbreiten. Daher sollte direkter Kontakt von Haustieren mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Die Kreisverwaltung Plön hat seit dem 10. November ein Bürgertelefon für Fragen zur Geflügelpest eingerichtet, dass montags bis donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 04522/743 87 erreichbar ist.
Meldungen über tote Vögel sollten wie bisher an die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt- oder Amtsverwaltung gegeben werden. Die Ordnungsämter stellen eine Einsammlung der Tierfunde auf öffentlichem Grund sicher und halten auch für die auf privaten Grundstücken verendeten Tiere entsprechende Sammelstellen bereit. In jedem Falle sollte darauf geachtet werden, die toten Tiere nicht über den Hausmüll zu entsorgen.
Informationen und Karten zur Geflügelpestsituation sind ab sofort auf der Startseite des Kreises Plön unter dem Punkt „Aktuelles: Informationen zur Geflügelpest“ abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt laufend. Weitere Informationen gibt es zudem auf der Homepage des Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein.