Veterinäramt beschafft Dekontaminationsschleuse

Auch wenn nur noch wenige Totfunde von Wildgeflügel festgestellt werden, ist dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Vogelgrippevirus in der Natur immer noch vorhanden ist. Solange dies der Fall ist, sind Vorbereitungen zu treffen, um einen Ausbruch der Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbestand bewältigen zu können. Mit einer Übung bereiten sich der Kreis Plön, der Löschzug-Gefahrgut und das Technische Hilfswerk auf einen möglichen Einsatz bei einem solchen Ausbruch vor.

Daher wurde vom Kreis Plön eine Dekontaminationsschleuse zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen im Tierseuchenfall im Wert von 2300 Euro beschafft, die am Sonnabend, 14. Januar, auf dem Gelände der alten Kreisfeuerwehrzentrale in Plön von Mitarbeitern des THW aufgebaut und zum Zweck des Funktionsfähigkeitstests ab circa 11.45 Uhr in Betrieb genommen werden soll. Die Dekontaminationsschleuse wird nach dem Probelauf und dem Abbau in der alten Feuerwehrzentrale in Plön gelagert.

Der Aufbau der Dekontaminationsschleuse durch das THW, um Fahrzeuge von allen Seiten und auch von oben zu reinigen, ist sehr zeitaufwendig. Im Seuchenfall ist es wichtig, dass Fahrzeuge, die einen Sperrbereich oder ein Seuchengehöft verlassen wollen, gereinigt und desinfiziert werden, um eine Weiterverbreitung der Tierseuche unter anderem von Betrieb zu Betrieb durch die Fahrzeuge zu verhindern.

Im Rahmen der Übung sollen außerdem die Arbeitsabläufe überprüft und die Zusammenarbeit verschiedener Organisationen und Fachbereiche geübt werden.

Im Kreis Plön gibt es aufgrund seiner ländlichen Struktur neben zahlreichen Nutzviehhaltungen auch 1700 Geflügelhaltungen, die potentiell von der Vogelgrippe betroffen sein können und die es zu schützen gilt.

Die Dekontaminationsschleuse wäre auch bei allen anderen Tierseuchenfällen einsetzbar.

Aktion Leselust startet ins neue Jahr

Die Vorlesestunde „Aktion Leselust“ startet am Donnerstag, 12. Januar, in der Stadtbücherei wieder durch. Im September 2003 ist die Aktion mit großem Erfolg gestartete und geht ins 14. Jahr. 2013 wurde die Aktion Leselust mit dem Bürgerpreis der Stadt Preetz im Bereich Kultur ausgezeichnet. Im vergangenen Jahr haben 187 Kinder an den angebotenen Vorlesestunden teilgenommen. Neun ehrenamtliche Vorleserinnen und Vorleser werden im Wechsel wieder jeden Donnerstagnachmittag um 15.30 Uhr spannende oder lustige, fantastische oder besinnliche Geschichten vorlesen. Die teilnehmenden Kinder können wieder die gehörte Geschichte in einer Malaktion kreativ umsetzen. Auf einem großen Poster werden die Namen aller Teilnehmer eingetragen, und wer häufig zu den Vorlesestunden kommt, wird vor der Sommerpause mit einem kleinen Geschenk belohnt.

Alle Kinder ab vier Jahren, die gern Geschichten hören und Lust haben, dazu zu malen, sind herzlich in die Stadtbücherei Preetz, Gasstraße 5, eingeladen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Lediglich für den Termin mit Osterbasteln (6. April) bittet die Stadtbücherei um vorherige Anmeldung, da dort die Anzahl der Plätze begrenzt ist. Die Vorleserinnen und Vorleser sind derzeit: Christiane Ebelt, Edda Felber, Jutta von Gayl, Christa Hille, Jutta Lembcke, Jürgen Schramkowski, Ursula Schramkowski, Ursel Sommer, Nina Tschierse.

Die nächsten Termine finden am 19. Januar, 26. Januar, 2. Februar, 9. Februar, 16. Februar, 23. Februar, 2. März, 9. März, 16. März, 23. März, 30. März und 6. April (mit Osterbasteln) statt.

Die „Bücherzwerge“ starten auch in diesem Jahr wieder durch

Bereits im vergangenen Jahr waren die „Bücherzwerge“ sehr erfolgreich und so startet die Veranstaltungsreihe für ein- bis dreijährige Kinder am Dienstag, 10. Januar, in die nächste Runde. Jeden Dienstagnachmittag treffen sich um 15.30 Uhr die Kinder mit ihren Müttern oder Vätern in der Stadtbücherei zu Geschichten, Spielen und Liedern. In der Bücherei wartet dann schon ein Kreis bunter Sitzkissen auf die Teilnehmer. Nach dem Begrüßungslied gibt es dann altersgerechte Geschichten und (Finger-)spiele. Zum Abschluss nach ungefähr einer Stunde erklingt das Abschiedslied. Die Vorleserinnen und Vorleser, die sich mit viel Begeisterung und großem Engagement ehrenamtlich hierfür einsetzen, sind derzeit: Kathrin Brinkmann, Christa Hille, Volker Marohn, Marion Wilhelm.

Für die Fortführung der „Bücherzwerge“ sucht die Stadtbücherei noch Freiwillige, die Lust dazu haben, sich mit den Krabbelkindern zu beschäftigen. Interessierte können sich in der Stadtbücherei bei Karen Verweegen unter der Telefonnummer 04342/ 800 719 melden.

Die Veranstaltung findet am 17. Januar, 24. Januar, 31. Januar, 7. Februar, 14. Februar, 21. Februar, 28. Februar, 7. März, 14. März, 21. März, 28. März und 4. April statt.

Weihnachtsbaumabfuhr am 9. Januar

Am 9. Januar holt die Abfallwirtschaft des Kreises Plön wieder die Weihnachtsbäume im Kreisgebiet ab.
Die Abfuhr erfolgt nicht von den Grundstücken, sondern von zentralen Sammelstellen. Es handelt sich dabei, bis auf wenige Ausnahmen, um die aus den Vorjahren bekannten Sammelstellen.

In Preetz werden die Bäume an folgenden Stellen abgeholt:

  • Am Jahnplatz (vor dem Haus Nummer 15)
  • Berliner Ring (Rasenfläche vor Haus Nummer 5)
  • Birkenweg (Parkplatz vor Ewoldt-Brücke)
  • Brandenburger Platz
  • Cathrinplatz (Grünfläche gegenüber der Polizei)
  • Ellhornshörn (Wendehammer)
  • Fußsteigkoppel / Ecke Wakendorfer Straße (Einfahrt linke Seite)
  • Hebbelplatz (Rasenfläche)
  • Hinter dem Kirchhof (Seniorenanlage)
  • Holstenweg (Bolzplatz)
  • Kahlbrook (Spielplatz)
  • Kieler Kamp (vor dem ersten Haus)
  • Klaus-Groth-Platz (Rasenfläche)
  • Kleine Hufe (Jugendzentrum)
  • Königsberger Straße (vor dem Trafohaus)
  • Lerchenweg (Spielplatz)
  • Lohmühlenweg (zwischen Block 39 und 43)
  • Marktplatz (Mitte)
  • Max-Planck-Straße (Parkplatz Schwimmhalle)
  • Mühlenaupark (neben dem Kindergarten am Wanderweg)
  • Mühlenberg / Ecke Parkweg
  • Postfelder Weg / Ecke Kattendiek (Eichendreieck)
  • Postfelder Weg / Zufahrt Sportgelände (neben Haus Nummer 41)
  • Ragniter Ring (Rasenfläche vor den Glascontainern)
  • Schellhorner Straße (Parkplatz vor Haus Nummer 24)
  • Schützenplatz
  • Tapastraße (gegenüber Versickerungsbecken auf der Grünfläche)
  • Wakendorf (Freifläche zwischen Dorfstraße Nummer 7 und 9)

Damit niemand eine böse Überraschung erlebt, weil der Weihnachtsbaum nicht abgeholt wird, sollten die folgenden Regeln unbedingt eingehalten werden:

  • Auf den Sammelplätzen dürfen nur Weihnachtsbäume abgelagert werden.
  • Vor Anlieferung sind der Baumschmuck und Zubehörteile restlos zu entfernen.
  • Glas- und Altkleidercontainer müssen frei zugängig bleiben.
  • Die Weihnachtsbäume müssen am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens auf den Sammelplätzen sein und werden nur an diesem Tag abgefahren.
  • Die Weihnachtsbäume werden nur von den zentralen Sammelstellen abgeholt.

Weitere Informationen zur Abfuhr der Weihnachtsbäume sind bei den Städten, Ämtern und Gemeinden aushängenden Plakaten zu entnehmen sowie auf der Seite www.kreis-ploen.de/Abfallwirtschaft zu ersehen.

Sicherheitstipps für den Umgang mit Feuerwerk

Wie jedes Jahr soll das Silvesterfeuerwerk das Erlebnis zum Jahresende werden. Bunt, laut und hoch hinaus soll es für die Raketen, Böller oder Fontänen gehen. Was für den einen ein großer Spaß und auch bezaubernd ist, wird für den anderen schnell als Albtraum empfunden. Dies passiert genau dann, wenn der „Experimentierfreudige“ die Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanweisung verwendet beziehungsweise nicht zugelassene oder gefälschte Feuerwerkskörper draußen oder in den eigenen vier Wänden anzündet. Die Polizei warnt vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper. In den vergangenen Jahren verletzten sich gerade durch den unsachgemäßen Gebrauch oder durch nicht geprüfte Knallkörper viele Menschen.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland klar geregelt. Jeder, der volljährig ist und einen geprüften Böller kauft, darf diesen auch anzünden. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte man diese nur in regulären Geschäften erwerben und sich auf keine illegalen und unseriösen Geschäfte einlassen. Das Angebot der Billigware ist reichhaltig und wird unterschätzt. Wer solche illegalen Feuerwerkskörper aus dem Ausland einführt, besitzt, diese an dritte weitergibt oder auch abbrennt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Auch „Bastler“ sollten auf selbstgefertigte Silvesterknaller verzichten. Das ist nicht nur strafbar, das Hantieren mit Schwarzpulver ist auch lebensgefährlich. Bereits geringste thermische und mechanische Einwirkungen wie Reibung oder jede Art von Zündquellen kann eine Explosion nach sich ziehen.

Um an Mitternacht nicht das böse Erwachen zu erleben, hier einige Sicherheitstipps:

  • keine nicht zugelassenen oder selbstgebauten Knallkörper verwenden
  • Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgebrannt werden
  • vor jedem Benutzen die Gebrauchsanweisung lesen
  • fehlgezündete Böller niemals noch einmal anzünden
  • Sicherheitsabstand zu Personen, Autos oder Gebäuden einhalten und niemals in geschlossenen Räumen verwenden
  • keine gezündeten Gegenstände nach Personen werfen oder auf diese schießen
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Gegenstände abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen
  • Feuerwerkskörper nur auf freien und ebenen Flächen verwenden

Im Ernstfall sollte immer die Polizei oder Feuerwehr über die Notrufnummern 110 und 112 gerufen werden.

Neue Glascontainer im Kreis Plön

Die Dualen Systeme sind für die Einsammlung und Verwertung des anfallenden Verpackungsabfalls verantwortlich. Nun hat das Duale System ELS ein neues Dienstleistungsunternehmen mit der Glassammlung im Kreis Plön beauftragt. Das hat zur Folge, dass neue Glascontainer an den öffentlichen Standorten im Kreis Plön aufgestellt werden sollen. Die Lieferung der neuen Behälter für das gesamte Kreisgebiet erfolgt voraussichtlich Mitte Januar. Der bisherige Glasentsorger, die Firma Remondis, zieht daher jetzt ihre Behälter Stück für Stück ab.

Damit es nicht zu Engpässen bei der Altglasentsorgung im Kreis Plön kommt, hat das Duale System ELS zugesagt, dass vorübergehend Ersatzbehälter aufgestellt werden, bis der gesamte Wechselprozess und die Aufstellung der neuen Glassammelbehälter vollzogen ist.

Entgegen der sonstigen Sammelpraxis ( drei Behälter für jeweils Weiß-, Grün- und Braunglas) werden pro Standplatz vorübergehend nur zwei Ersatzbehälter aufgestellt, einer für Buntglas (grün und braun) und einer für Weißglas. Die Ersatzbehälter werden nur während der Übergangszeit eingesetzt.