Sicherheitstipps für den Umgang mit Feuerwerk

Wie jedes Jahr soll das Silvesterfeuerwerk das Erlebnis zum Jahresende werden. Bunt, laut und hoch hinaus soll es für die Raketen, Böller oder Fontänen gehen. Was für den einen ein großer Spaß und auch bezaubernd ist, wird für den anderen schnell als Albtraum empfunden. Dies passiert genau dann, wenn der „Experimentierfreudige“ die Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanweisung verwendet beziehungsweise nicht zugelassene oder gefälschte Feuerwerkskörper draußen oder in den eigenen vier Wänden anzündet. Die Polizei warnt vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper. In den vergangenen Jahren verletzten sich gerade durch den unsachgemäßen Gebrauch oder durch nicht geprüfte Knallkörper viele Menschen.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland klar geregelt. Jeder, der volljährig ist und einen geprüften Böller kauft, darf diesen auch anzünden. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte man diese nur in regulären Geschäften erwerben und sich auf keine illegalen und unseriösen Geschäfte einlassen. Das Angebot der Billigware ist reichhaltig und wird unterschätzt. Wer solche illegalen Feuerwerkskörper aus dem Ausland einführt, besitzt, diese an dritte weitergibt oder auch abbrennt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Auch „Bastler“ sollten auf selbstgefertigte Silvesterknaller verzichten. Das ist nicht nur strafbar, das Hantieren mit Schwarzpulver ist auch lebensgefährlich. Bereits geringste thermische und mechanische Einwirkungen wie Reibung oder jede Art von Zündquellen kann eine Explosion nach sich ziehen.

Um an Mitternacht nicht das böse Erwachen zu erleben, hier einige Sicherheitstipps:

  • keine nicht zugelassenen oder selbstgebauten Knallkörper verwenden
  • Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgebrannt werden
  • vor jedem Benutzen die Gebrauchsanweisung lesen
  • fehlgezündete Böller niemals noch einmal anzünden
  • Sicherheitsabstand zu Personen, Autos oder Gebäuden einhalten und niemals in geschlossenen Räumen verwenden
  • keine gezündeten Gegenstände nach Personen werfen oder auf diese schießen
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Gegenstände abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen
  • Feuerwerkskörper nur auf freien und ebenen Flächen verwenden

Im Ernstfall sollte immer die Polizei oder Feuerwehr über die Notrufnummern 110 und 112 gerufen werden.

Das könnte auch interessant sein...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Preetz Journal