Auch in diesem Jahr sucht die Ruta-Stiftung Preisträger

Hans Jürgen Ruta hat zum Gedenken an seine Mutter und Großmutter 1999 eine Stiftung ins Leben gerufen; Zweck dieser gemeinnützigen Stiftung ist die Förderung sozialer und mildtätiger Zwe­cke und der Kunst in abwechselnder Reihenfolge. Dazu verleiht die Stiftung einmal jährlich den „Margarete-Luise-Christina-Ruta- und Marie-Helena-Ruta-Gedächtnispreis“.

Die Preisverleihung wird in diesem Jahr am 23. Juni stattfinden. Der Preis ist mit 7.000 Euro do­tiert und wird in diesem Jahr für vorbildliche Aktivitäten anlässlich der För­derung im Bereich der Kunst und Kultur verge­ben.

Der Preis wird in erster Linie für Leistungen der Gegenwart oder für solche aus der näheren Vergangenheit verliehen, und zwar an Einzelpersonen, Gruppen, Vereinigungen, Organisa­tionen oder steuerbegünstigte Körperschaften.

Die Verleihung des Preises zur Würdigung eines Lebenswerkes ist ebenfalls möglich; er kann auch auf mehrere Preisträgerinnen bzw. Preisträger aufgeteilt werden.

Der Stiftungsvorstand freut sich über zahlreiche Vorschläge für die Preisverleihung, auch Eigenbewerbungen sind möglich. Die Vorschläge sollten den Namen, die Anschrift, eine aussagekräftige Darstellung der zu würdigenden Leistungen sowie ggf. eine Aufstellung früherer Aktivitäten enthalten und sind bis zum 31. März beim Bürgermeister der Stadt Preetz als Stiftungsratsvorsitzenden, Bahn­hofstraße 24, 24211 Preetz, schriftlich einzureichen.

Die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger trifft dann der Stiftungsvorstand, der auch den Preis im Rahmen einer Feierstunde verleiht.

Dritter Klimaschutztag in Preetz

Auch 2019 haben die Preetzer Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit sich über das Thema
Klimaschutz zu informieren. In diesem Jahr liegt der Fokus dabei auf der regenerativen Energie
und Wärmeversorgung für das eigene Heim und allgemeinen Klimaschutz im Alltag. Alle Interessierten können herausfinden, welche Möglichkeiten es gibt, sich direkt für den Klimaschutz einzusetzen.

Der Klimaschutztag findet am Sonnabend, 19. Januar, von 11 bis 16 Uhr im Ratssaal der Stadt Preetz in der  Bahnhofstraße 27 statt.

An diesem Tag können die Besucher sehen, was in Preetz in Sachen Klimaschutz bereits getan wird und wie alle mitmachen können. Denn Klimaschutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe; nur wenn sich alle
beteiligen, kann rechtzeitig etwas bewirkt werden. Es wird verschiedene Vorträge und Möglichkeiten für Fragen geben. In einer Paneldiskussion werden praktische Beispiele der Umsetzung von zum Beispiel PV-Anlagen in Preetzer Eigenheimen besprochen. Für einen leichten Mittagssnack, sowie eine Kaffeepause am Nachmittag wird gesorgt. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit sich mit Infomaterialien rund um das Thema Klimaschutz auszustatten und interessante Gespräche mit den Vortragenden zu führen.

Preetz bewirbt sich um das Label „StadtGrün naturnah“

Preetz ist eine von bundesweit 15 Kommunen, die vom Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“  für die Teilnahme am Labeling-Verfahren „StadtGrün naturnah“ ausgewählt wurde. Das Bündnis zeichnet mit dem Label kommunales Engagement zur Förderung der biologischen Vielfalt aus. Honoriert werden beispielsweise die Verwendung heimischer Arten bei der Baumpflanzung oder die Anlage von Blühwiesen im innerstädtischen Bereich. Start des einjährigen Labeling-Verfahrens ist der heutige 2. Januar 2019.

Menschen brauchen Grünflächen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Gesundheit und Zufriedenheit von Menschen höher ist, wenn sie näher an Grünflächen leben. Besonders Kinder können hier ihren Drang nach Entdeckung und Abenteuer ausleben sowie heimische Pflanzen und Tiere beobachten. Werden innerstädtische Grünflächen naturnah gepflegt, profitieren auch zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Naturnahe Gestaltungsformen setzen jedoch häufig ein Umdenken in Verwaltung, Politik und Bürgerschaft voraus. Ein Umdenken, das in Preetz bereits seit Jahren zur Umgestaltung der öffentlichen Grünflächen geführt hat und das mit der Teilnahme am Labeling-Verfahren fortgeführt wird.

Das Label „StadtGrün naturnah“ bietet dazu Impulse und Unterstützung: Eine Vor-Ort-Beratung durch das Bündnis und der Austausch mit den weiteren Teilnehmenden helfen bei der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen. Kostenlose Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit sollen auch die Bürgerinnen und Bürger für mehr Natur in der Stadt begeistern. Preetz beteiligt außerdem auch Akteure wie den Naturkindergarten „Die Wühlmäuse“, die Projekte „Gärtnern mit Kindern“ und „Theos Wiese“, den Imkerverein und die interessierte Öffentlichkeit am Labeling-Verfahren. Die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt im innerstädtischen Bereich entscheiden am Ende, ob Preetz das Label in Bronze, Silber oder Gold erhält. Das Bündnis vergibt das Label für jeweils drei Jahre. Anschließend muss es durch eine Rezertifizierung erneuert werden.

Entwickelt wurde das Label im Rahmen des Kooperationsprojektes „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“ des Bündnisses und der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) sowie unter Mitwirkung der Städte Frankfurt am Main, Hannover, Wernigerode, Kirchhain und Neu-Anspach. Das Projekt wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert.

Neben Preetz wurden folgende Kommunen vom Bündnis für die Teilnahme am Labeling-Verfahren 2019 ausgewählt: Abtsgmünd, Augsburg, Bad Wildungen, Darmstadt, Dreieich, Günzburg, Kirchheim unter Teck, Nettetal, Peißenberg, Pirmasens, Sankt Augustin und Viernheim. Mit dieser Auswahl will das Bündnis ein möglichst breites Spektrum an Kommunen bezüglich dem Stand der Umsetzung, der Einwohnerzahl und ihrer geografischen Lage abdecken.

„Es gibt viele Wege, die Artenvielfalt im Siedlungsraum zu schützen und zu fördern. Auch die Sensibilisierung der Stadtbevölkerung für die Belange des Naturschutzes spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ möchten wir Städte und Gemeinden dabei unterstützen und für mehr naturnahe Grünflächen in Kommunen sorgen“, erklärt Jörg Sibbel, Vorstandsvorsitzender des Bündnisses und Bürgermeister der Stadt Eckernförde.

Mehr zum Label „StadtGrün naturnah“ und dem Projektstart gibt es auf der Internetseite des Bündnisses.

Richtiger Umgang mit Feuerwerksartikeln

Die Landespolizei erwartet auch dieses Jahr zu Silvester ein gegenüber anderen Nächten stark erhöhtes Einsatzaufkommen. Ausgelassene Feiern, die bis in die Morgenstunden und im öffentlichen Raum stattfinden, Alkoholkonsum und der Umgang mit Silvesterraketen und -böllern können immer wieder zu Auseinandersetzungen, Störungen und Gefahrenmomenten führen. Deshalb erhöht die Landespolizei ihre Präsenz zu Silvester und in der Neujahrsnacht, wie in den Vorjahren, deutlich. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und unbeschwerten Jahreswechsel zu gewährleisten. Sollte es dennoch zu Straftaten oder Gefahren kommen, wird die Polizei schnell reagieren und konsequent handeln.

Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, zum Beispiel Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.  Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar.

Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen. Solche Explosivstoffe  unterliegen dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1.500 Euro verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen.

Zudem sollten die örtlichen Beschränkungen in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt beachtet werden. In unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser.

Feuerwerk der Kategorie F1, dass sogenannte „Tischfeuerwerk“, darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 wie „Böller“ und Silvesterraketen erst ab 18 Jahren.

Länger Zeit zum Lesen am Sonnabend

Um den Besuchern am Sonnabend noch länger die Möglichkeit zu geben, in Ruhe in der Stadtbücherei zu stöbern, erweitert sich im kommenden Jahr die Öffnungszeit auf 10 bis 13 Uhr, vorerst testweise bis zu den Sommerferien.

Die Mitarbeiterinnen freuen sich ab dem 5.Januar 2019 auf noch mehr Wochenendbesucher, die sich von dem breiten Angebot an Büchern, Hörbüchern, DVDs, Zeitschriften und Konsolenspielen inspirieren lassen.
Geöffnet ist die Bücherei dann Montag, Dienstag und Freitag von 10 bis 13 Uhr und von 14  bis 18 Uhr, Donnerstag von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 19 Uhr und am Sonnabend von 10 bis 13 Uhr.

Schmutzwassergebühren steigen erstmals nach zehn Jahren

Der Abwasserzweckverband (AZV) beschloss auf seiner Versammlung im Dezember neue Gebühren. Nachdem die Niederschlagswassergebühr im vergangenen Jahr um 25 Prozent gesenkt werden konnte und die Schmutzwassergebühr zehn Jahre konstant blieb, ist für das kommende Jahr nun eine Anhebung des Schmutzwassergebührensatzes um 8,8 Prozent unvermeidlich. Die Verbandsversammlung beschloss eine Anhebung der Verbrauchsgebühr von 3,07 Euro auf 3,34 Euro je Kubikmeter Frischwasserverbrauch.

Wesentlicher Grund für den erhöhten Gebührenbedarf sind neben allgemeinen Kostensteigerungen die rapide ansteigenden Baupreise. Sie verteuern nicht nur die derzeit durchzuführenden Baumaßnahmen des AZV im Kanal und auf der Verbandskläranlage, sondern haben auch Auswirkungen auf die Zukunft: Da der Verband die Abwasseranlagen auf die sogenannte Wiederbeschaffungszeitwerte abschreibt, wirken sich Baupreissteigerungen bis in die Zukunft aus. Das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein sieht diese Abschreibungsweise ausdrücklich vor, um zukünftigen Generationen die Erneuerung von abgängigen Anlagegütern möglichst ohne die Aufnahme neuer Kredite zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt der AZV konsequent. Er wird nach derzeitiger Planung bereits 2029 schuldenfrei sein. Damit stünden die Gebühren dann vollständig für die originären Aufgaben der Abwasserbeseitigung zur Verfügung und müssten nicht anteilig für Kreditzinsen verwendet werden. Die Niederschlagswassergebühr bleibt in 2019 mit 0,45 Euro/m² versiegelter und an den Kanal angeschlossener Fläche konstant.

AZV bittet um Mithilfe

Zwei Faktoren verteuern unnötig die Abwasserentsorgung in Preetz: Regen- beziehungsweise Grundwasser im Schmutzwasserkanal und Müll, der über die Toilette entsorgt wird. Während zusätzliches Wasser, welches durch falsch angeschlossene Leitungen auf den Grundstücken die Schmutzwasserkanalisation überlastet und auf der Kläranlage für hohe Prozesskosten sorgt, führen insbesondere Textilien wie Feudel und – besonders schlimm – Feuchttücher zu erheblichen Betriebsstörungen in den Pumpwerken. Es gibt Bürger, die gar nicht wissen, dass Feuchttücher aufgrund ihrer Konsistenz keinesfalls über die Toilette entsorgt werden dürfen, da sie sich nicht wie Toilettenpapier auflösen, sondern die Kanalisation blockieren können. Hier bittet der AZV um verantwortungsvolles Handeln, um Kanal- und Pumpwerksverstopfungen zu vermeiden.