Der Jahreswechsel steht kurz bevor und der Verkauf von Feuerwerkskörpern wird bald beginnen. Die Bundespolizei warnt jedoch auch in diesem Jahr ausdrücklich vor im Ausland erworbenen, illegalen Feuerwerkskörpern. Der Umgang mit dieser Pyrotechnik ist äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Die Bundespolizei registriert alljährlich ab Dezember eine zunehmende Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern, besonders aus Polen und Tschechien. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können – selbst bei korrekter Anwendung – zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aufgrund der bestehenden Gefahren, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und/ oder des Zollrechts. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Es gilt: Jeder Umgang mit und jede Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist in Deutschland verboten. Ausschließlich Artikel mit BAM-Zulassungszeichen und CE-Zeichen sind erlaubt.
Daher sollten Feuerwerkfreunde nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern erwerben und darauf achten, dass Feuerwerkskörper mit einer Identifikationsnummer, der BAM-ID-Nummer und dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Feuerwerkskörper, die bis zum 30.09.2009 eine BAM-Zulassung bekamen, sind bis 03.07.2017 weiterhin gültig und müssen das Zulassungszeichen der BAM aufweisen: BAM PI oder PII – und eine vierstellige Nummer.
Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen.