Für hunderte Erstklässler in Kiel und im Kreis Plön beginnt mit der Einschulung der viel beschworene „Ernst des Lebens“. Aus diesem Anlass gibt die Polizeidirektion Kiel einige Hinweise und Verhaltenstipps.
Erstklässler sind häufig Neulinge im Straßenverkehr und können Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht abschätzen und Gefahren sicher erkennen und richtig beurteilen. Dies betrifft nicht nur Erstklässler, sondern auch ältere Grundschüler.
Sowohl die neuen Eindrücke, etwas Spannendes, wie beispielsweise eine Baustelle samt imposantem Bagger auf dem Schulweg oder der neue Fidget Spinner aus der Schultüte können das Interesse der Kinder schlagartig auf sich ziehen und alles andere vergessen lassen. Sie reagieren dann unerwartet und achten nicht auf den Straßenverkehr mit seinen typischen Gefahren. Zudem können Kinder aufgrund ihrer Körpergröße schnell übersehen werden.
Umso mehr liegt es in der Verantwortung der erwachsenen Verkehrsteilnehmer, diesen Gefahren immer im Hinterkopf zu haben und sich besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.
- Im Bereich von Kindergärten, Schulen und Wohngebieten sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren. Das Motto heißt „Immer bremsbreit bleiben“.
- Bitte immer die Park- und Halteverbote beachten, denn ein geparktes Auto im Halteverbot schafft ein Sichthindernis für Kinder
- Insbesondere zwischen abgestellten Fahrzeugen können Kinder plötzlich die Fahrbahn betreten, deshalb immer langsam fahren
- Eltern sollten mit ihren Kindern das richtige Verhalten im Straßenverkehr üben
- Erwachsene sollten durch ihr eigenes Verhalten ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer sein
Die Polizei wird in den nächsten Wochen verstärkt vor den Schulen in Kiel und im Kreis Plön präsent sein. Hierbei wollen die Beamten durch Präsenz und Aufklärung die Autofahrer zu einer gemäßigten und rücksichtsvollen Fahrweise veranlassen. Kinder und ihre Begleitpersonen sollen Hilfe beim Überqueren der Straße erhalten. Weiterhin werden Tipps zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr vermittelt.
Neben diesem präventiven Ansatz wird die Polizei gegen verbotswidriges Halten und Parken im Bereich von Schulen und Schulwegen einschreiten und gegebenenfalls Verwarnungsgelder erheben und, falls erforderlich, Fahrzeuge abschleppen. Auch Geschwindigkeitsmessungen werden durchgeführt.