Im Kreis Plön wurde erneut der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel festgestellt. Der verendete Vogel wurde am Stakendorfer Strand aufgefunden. Die Veterinärbehörde hat daher im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort einen Sperrbezirk und im Umkreis von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet angeordnet.
Dies hat beispielsweise zur Folge, dass für die Dauer von 21 Tagen keine Vögel und Bruteier und auch kein frisches Fleisch oder Fleischerzeugnisse von Vögeln oder Federwild den Sperrbezirk verlassen dürfen. Für das Beobachtungsgebiet gelten ein Verbringungs- (Einfuhr und Ausfuhr) und ein Auswilderungsverbot von gehaltenen Vögeln.
Im gesamten Bereich gilt: Wer einen Hund oder eine Katze hält, muss sicherstellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich der Einsatz und die Ausbildung von Jagd und Diensthunden sowie von Suchhunden nichtbehördlicher Hilfsorganisationen.
Im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen darf die Jagd auf Federwild ausgeübt werden.
Die Veterinärbehörde appelliert an alle Geflügelhalter, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen und die Stallpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen sind auf der Startseite des Kreises Plön unter dem Punkt „Aktuelles: Informationen zur Geflügelpest“ abrufbar.