Die EU hat eine Umgebungslärmrichtlinie erlassen, die die Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Dieser Pflicht ist die Stadt Preetz 2014 nachgekommen. Nach Ablauf von fünf Jahren entsteht nun die Pflicht zur Fortschreibung.
Einzige zu betrachtende Lärmquelle im Sinne der Richtlinie ist aufgrund der Verkehrsbelastung die Ortsumgehung von Preetz. Für die Umsetzung von Vorschlägen wäre daher der Landesbetrieb für Verkehr zuständig, der darauf verweist, dass er bei der Schaffung der Ortsumgehung das geltende Recht in vollem Umfang umgesetzt hat und sich daher nicht in der Pflicht sieht, weitere Maßnahmen zu ergreifen oder zu finanzieren.
Weiter besteht die Möglichkeit der Ausweisung von „ruhigen Gebieten“, die vor einer Zunahme der Lärmbelastung geschützt werden sollen. Dies hat die Stadt Preetz bereits durch die Ausweisung von „reinen Wohngebieten“ im Rahmen der Bauleitplanung getan, eine weitergehende Ausweisung ist derzeit nicht geplant.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Preetz bekommen die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Aktionsplans mitzuwirken:
Am Dienstag, 2. Oktober, beschäftigt sich der Ausschuss für Natur und Klimaschutz mit dem Lärmaktionsplan. Die Sitzung beginnt um 19 Uhr im Magistratszimmer des Rathauses in der Bahnhofstraße 27. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äußern.
Am selben Tage startet die vierwöchige Bürgerbeteiligung. Die Lärmkarten und der Lärmaktionsplan liegen im Bürgerbüro der Stadt Preetz in der Bahnhofstraße 24, zu den Öffnungszeiten zur Einsicht bereit.