Fahrzeughalter im Kreis Plön, die ein Auto abmelden möchten, können dies seit 2007 nicht nur bei einer Kfz-Zulassungsbehörde vornehmen, sondern auch bei der jeweiligen Stadt- oder Amtsverwaltung am Wohnort. Möglich ist dies aufgrund eines Vertrages zur Aufgabenübertragung, der zwischen dem Kreis und den Städten beziehungsweise Ämtern geschlossen wurde.
Allerdings läuft dieser Vertrag zum Jahresende aus und kann aus rechtlichen Gründen nicht verlängert werden. Die Stilllegung von Autos ist daher ab Januar 2017 nur noch bei einer Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
„Die Bürgerinnen und Bürger haben von der Erweiterung des Dienstleistungsangebots vor Ort regen Gebrauch gemacht. Zuletzt wurden jährlich rund 2000 Kfz-Abmeldungen dezentral in den örtlichen Verwaltungen vorgenommen. Dies ist Beleg dafür, dass die Aufgabenübertragung richtig war“, so Landrätin Stephanie Ladwig. „Bedauerlicherweise stehen einer Vertragsverlängerung jedoch die Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes entgegen, die eine maximale Befristung der Aufgabenübertragung von zehn Jahren vorsehen. Diese sind nun abgelaufen. Das Innenministerium würde einer Verlängerung der bestehenden Vereinbarung daher nicht die erforderliche Zustimmung erteilen.“
Künftig wäre die Abmeldung von Autos bei den Verwaltungen der Städte und Ämter im Kreis Plön nur dann möglich, wenn die einschlägigen Rechtsvorschriften zur Aufgabenwahrnehmung entsprechend geändert würden. Nach Auskunft des Landes ist dies jedoch bisher nicht beabsichtigt.
Die ebenfalls mit dem vorgenannten Vertrag übertragene Aufgabe, Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren vornehmen zu lassen, ist zwischenzeitlich in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufgenommen worden, so dass diesbezüglich keine Änderung eintritt.