In der Stadt Preetz bemisst sich die Höhe der Regenwassergebühr nach der versiegelten Grundstücksfläche, von der das Regenwasser in die Kanalisation gelangt. Seit dem 1. Januar 2018 ist diese Fläche durch den Abwasserzweckverband Preetz-Stadt und -Land (AZV) für alle Grundstücke quadratmetergenau berechnet worden. Während eine Abrechnung der Grundstücke in den Vorjahren in Einheiten á 50 Quadratmetern erfolgte, wurden alle Grundstückseigentümer im vergangenen Jahr aufgefordert, aktuelle Angaben zur Grundstücksversiegelung zu machen.
Viele Bürgerinnen und Bürger taten sich schwer mit dieser Aufgabe. Doch die Arbeit hat sich gelohnt: Seit der letzten Erhebung vor rund 20 Jahren kamen große Flächen hinzu, denn viele Carports sind seither entstanden, Grundstückszufahrten wurden gepflastert und Terrassen überdacht. All diese Versiegelungen fließen jetzt in die Gebührenberechnung mit ein.
Die Verbandsversammlung des AZV beschloss am 19. Dezember 2017 daher einstimmig die Senkung der Niederschlagswassergebühr von zuvor (umgerechnet) 60 Cent auf nun 45 Cent je Quadratmeter und Jahr. Diese deutliche Senkung ist sowohl auf den genaueren Abrechnungsmaßstab als auch auf den Umstand zurückzuführen, dass der AZV die Flächenerhebung sehr kostengünstig in Eigenleistung vorgenommen hat.
Die Schmutzwassergebühr bleibt nunmehr im zehnten Jahr konstant bei 3,07 / m³. Dies ist bemerkenswert, weil es im vergangenen Jahr mehrfach zu unerlaubten Einleitungen (zum Beispiel Kraftstoffe, Farben oder Gülle) in das Kanalnetz gekommen ist. Die Kosten für die Beseitigung der dadurch im Kanal und auf der Kläranlage entstandenen Störungen sind erheblich. Teilweise konnten die Einleitungen bis auf das Grundstück zurückverfolgt werden. Der AZV stellt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Einleitung grundsätzlich Strafanzeige und stellt die Störungsbeseitigungskosten dem Verursacher in Rechnung.
In jüngster Zeit kommt es im Kanalnetz vermehrt zu Betriebsstörungen aufgrund von Textilstoffen: Insbesondere Feuchttücher bringen die Pumpwerke zum Stillstand, da sie sich nicht wie Toilettenpapier auflösen, sondern die Kanalisation blockieren können. Sie gehören keinesfalls in die Toilette, sondern sind unbedingt über den Hausmüll zu entsorgen.
Da im vergangenen Jahr sogar Unterwäsche und ganze Handtücher aus den Abwasserpumpen entfernt werden mussten, weist der AZV ausdrücklich darauf hin: „Eine Toilette ist kein Mülleimer“ und appelliert an ein verantwortungsvolles Handeln aller Mitbürgerinnen und Mitbürger im Sinne einer stets funktionierenden Abwasserentsorgung. .
29. Januar 2018 um 15:28
Sinkende Betriebskosten sind immer gut. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, dass nur Flächen von denen Niederschlag in den Abwasser-/ Regenwasserkanal gelangt, auch bei der Datenerhebung als „korrekt“ registriert wurden. Leiten Flächen in die eigene Zisterne, oder entwässern und versickern auf dem eigenen Grundstück gehören sie nicht in die Gebührenberechnung.
Überprüfen Sie Ihre angegebenen Flächen und befreien Sie sich von der Regenwassergebühr.
Beste Wünsche.
Ingenieurbüro Mischke