Immer mehr Gemeinden und Städte im Kreis Plön entschließen sich dazu, Bushaltestellen barrierefrei umzugestalten. Zu diesem Schluss kommt die Kreisverwaltung, da die Anträge auf Bezuschussung entsprechender Baumaßnahmen seit 2014 kontinuierlich angestiegen sind. Wesentlicher Hintergrund für die vermehrte Antragstellung ist die seit dem 01.01.2013 geltenden Vorgabe im Personenbeförderungsgesetz, nach der für in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkte Menschen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen ist.
„Diese Regelung verpflichtet in erster Linie die Gemeinden und Städte zum Handeln. Der Kreis Plön begleitet seine Gemeinden bei diesem Thema jedoch aktiv und bezuschusst entsprechende Umgestaltungsmaßnahmen bereits seit langer Zeit. In diesem Jahr wurden im Haushalt des Kreises dafür 140.000 Euro bereitgestellt“, so der stellvertretende Landrat Werner Kalinka, der betont, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Kreises handelt.
Doch die Steigerung der Antragszahlen bedeutet gleichzeitig, dass die Zuschüsse für jede einzelne Maßnahme nicht mehr so hoch ausfallen können wie in den Vorjahren. 2014 konnte zum Beispiel der barrierefreie Umbau einer Bushaltestelle in Hohenfelde noch mit ca. 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten gefördert werden. „Erfreulicherweise können wir auch in diesem Jahr alle Anträge positiv bescheiden und Zuschüsse bewilligen. Da die Umbaukosten jedoch deutlich höher ausfallen als die im Haushalt des Kreises bereitgestellten Zuschussmittel, beträgt die Förderquote jeder Maßnahme jetzt 31 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Sollten einzelne Maßnahmen von den antragstellenden Kommunen noch zurückgestellt werden, kommt das natürlich den anderen Maßnahmen zu Gute.“
Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass in den nächsten Jahren die Anträge auf Bezuschussung für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen weiter zunehmen werden. Kalinka: „Am Ende wird es Aufgabe des Kreistages sein, diese Situation hinsichtlich der weiteren finanziellen Förderung durch den Kreis Plön zu bewerten.“