Am Donnerstag wurde der Zugang von der Güterstraße zum Fahrradunterstand zum Bahnhof durch Beauftragte des Bahnhofseigentümers gesperrt und das Betreten mit Verweis auf das Privateigentum untersagt. Allerdings besteht für die Stadt Preetz ein Vertrag, in dem geregelt wurde, dass der Stadt der Zugang zu dem Fahrradunterstand als dingliches Recht kostenfrei zusichert sei. Da die Sperrung gegen diese Regelung verstößt, ist zurzeit die gerichtliche Klärung der Frage angeschoben, ob der Zugang von der Güterstraße aus gewährleistet bleiben muss.
Momentan ist der Fahrradunterstand zwar über den Bahnsteig zu erreichen, nach der Eisenbahnbau – und betriebsordnung ist der Bahnsteig aber als Bahnanlage zu sehen und kein öffentlicher Weg. Die Deutsche Bahn wird die Wegeführung über den Bahnsteig zur Sicherheit der Reisenden nicht akzeptieren, dieser Weg ist aus Sicht der Stadt Preetz daher nicht als Alternative zu empfehlen.
„Die aktuelle Entwicklung bedauere ich sehr, insbesondere für die vielen Radfahrerinnen und Radfahrer. Ich hätte mir erhofft, dass der Eigentümer die gerichtliche Klärung der Zugangsfrage abwartet, um ein für alle Mal Rechtssicherheit zu haben. Die vom Eigentümer angeführten Argumente zu Problemen mit der Stadt Preetz bezüglich Nebenkostenerstattungen und Entwässerungsfragen, sind aus meiner Sicht separat zu klären und begründen nicht die Sperrung des Zugangs zum Fahrradunterstand.“, erklärt Bürgermeister Björn Demmin abschließend.